Gast
Ich würde dir entweder die Persönliche Übergabe empfehlen oder ein normales Einwurf-Einschreiben.
Wenn dein Vermieter den Brief verweigert oder nicht bei der Post abholt, gilt die Kündigung als nicht zugestellt !!
Eine Kündigung gilt erst als zugestellt, wenn sie bei deinem Vermieter im Briefkasten ist.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Bäff
ein brief gilt als beim empfänger angekommen, wenn er in dessen "xx-raum" eintritt (da gibts ein juristisches wort dafür, fällt mir grad nicht ein. dies ist der fall, wenn der brief im briefkasten des empfängers landet.
da du beim einschreiben eine rückmeldung kriegst, dass der brief eingeworfen wurde, geht also alles klar und dir kann niemand was anhaben! auch wenn das schreiben abgelehnt wurde, gilt es als angekommen - sonst könnte sich ja jemand von allen dingen der welt einfach abschotten. "was? ich hab nix erfahren!"
Bäff
hier noch mehr infos aus einem anderen forum zum ablehnen eines einschreibens.
<!-- m --> http://www1.unicum.de/forum/upload/archive/index.php/t-15648 http://www1.unicum.de/forum/upload/arch ... 15648.html <!-- m -->
was ganz sicher ist:
ein schreiben direkt in den empfänger-briefkasten schmeißen und dabei einen (unabhängigen, neutralen) zeugen dabei haben. wichtig: der zeuge muss auch gesehen haben, wie der brief eingetütet wurde und dass der brief unterwegs nicht getauscht wurde!!