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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Zustandekommen eines Maklervertrags

Zwischen dem vom Verkäufer eingeschalteten Makler und dem Käufer ist nach dessen vorangegangener Ablehnung des Vertragsabschlusses ein Maklervertrag nur zustande gekommen, wenn der Makler insbesondere durch ein ausdrückliches Provisionsverlangen gegenüber dem Käufer eindeutig zum Ausdruck gebracht hat, dass er auch für diesen als Makler tätig sein will.

Urteil des BGH vom 11.04.2002
III ZR 37/01
NJW 2002, 1945
Stichwörter: zustandekommen + maklervertrags

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