Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung sind ein leidiges Thema, über das oft und heftig gestritten wird. Der Vermieter möchte am liebsten alles auf den Mieter abwälzen, der Mieter meint hingegen, dass auch der Eigentümer etwas für die Instandhaltung der Wohnräume zahlen könne. In manchen Fällen wird die Auseinandersetzung zwischen Vermieter und Mieter mit solcher Vehemenz geführt, dass die Angelegenheit letztlich vor Gericht landet. Der Anwalt-Suchservice berichtet über einen Fall, der das AG München beschäftigte:

Die Mieter einer Wohnung hatten auf hartnäckiges Drängen des Vermieters mehrere Schönheitsreparaturen vorgenommen. Vergeblich versuchten sie, wenigstens einen Teil ihrer Aufwendungen vom Vermieter zurück zu erhalten. Doch dieser verwies auf den Mietvertrag, in dem die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen ohne Ausnahme den Mietern auferlegt wurde. Der Streit eskalierte und ging vor Gericht.

Die Richter des Amtsgerichts München (Urteil vom 14.05.2001, Az: 453 C 17448/00) entschieden zwar, dass im konkreten Fall die Klausel im Mietvertrag unwirksam gewesen sei. Das bedeute, dass die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen nicht wirksam auf die Mieter abgewälzt worden sei. Also sei es eigentlich Aufgabe des Vermieters gewesen, die nötigen Instandhaltungen durchzuführen. Habe der Mieter die Schönheitsreparaturen aber bereits eigenständig vorgenommen, könne er das dafür aufgewendete Geld nicht mehr vom Vermieter zurück verlangen. Der Anwalt-Suchservice rät deshalb Mietern in vergleichbaren Fällen, entsprechende Klauseln in Mietverträgen genau zu prüfen und in Zweifelsfällen lieber Rechtsrat zu suchen, als vorschnell auf eigene Kosten zu renovieren.

Übrigens: Für Bürger, die in mietrechtlichen Streitigkeiten oder anderen Fällen einen Anwalt suchen, bietet der Anwalt-Suchservice schnelle Hilfe: Rund um die Uhr werden unter der bundesweit einheitlichen Servicerufnummer 0180-5254 555 (12 Cent/Min.) bis zu drei spezialisierte Anwälte in der gewünschten Region benannt. Auf Wunsch können sich Anrufer auch direkt mit einer Kanzlei verbinden lassen.

0 Kommentare zu „Streitpunkt Schönheitsreparaturen - Wer muss zahlen?”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.