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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Lassen Sie sich die Wohnung protokollarisch übergeben.

Im Protokoll (oder Mietvertrag) müssen alle festgestellten Mängel und die Verantwortlichkeit zu ihrer Beseitigung enthalten sein sowie alle übergebenen Materialien.

Sein Sie dabei sehr gewissenhaft. Das erspart Ihnen später möglichen Ärger und Kosten.

Wohnungsübergabe

1. Lesen Sie genau im Mietvertrag nach, in welchem Zustand Sie die Wohnung übergeben müssen.

2. Vereinbaren Sie gegebenenfalls eine Vorabnahme, bei der genau festgelegt wird, was bis zur Übergabe noch zu tun ist.

3. Übergeben Sie die Wohnung mit einem Protokoll, welches unbedingt alle ablesbaren Zählerstände enthalten muss.

4. Übergeben Sie alle Schlüssel, auch die, die Sie selber nachmachen ließen.

5. Im Protokoll muss zum Schluss vermerkt sein ob und welche Forderungen seitens der Vertragsparteien noch bestehen.

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