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Jaygee hat diese Frage gestellt
An einem Heizkörperthermostat klemmte das innere Ventil, sodass der Heizkörper nicht funktionierte. Der Heizungsdienst des Vermieters löste das Problem. Nun bekam ich die Rechnung. Im Mietvertrag steht der Passus : Kleinreparaturen, bis 100 € o.MwSt., max 300 € i.Jahr, max 8 % Jahresnettomiete. Die Rechnung beinhaltet : Arbeits-und Fahrtzeit, Fahrzeug-+Nebenkostenpauschale, 50 % Notdienstzuschlag ( Sonnabend )= Netto 84,40 €. Muss ich bezahlen ?

1 Kommentar zu „Instandhaltungen / Kleinreparaturen”

edy Experte! 19.11.2009 13:00

Hallo Jaygee,

Die Reparatur dieser Gegenstände fällt unter "Kleinreparaturen"

•Rollläden
•Licht- und Klingelanlagen
•Schlösser
•Wasserhähne
•Heizkörperventile
•Klosettspülungen
•Wasch- und Abflussbecken
•Öfen
•Badeöfen
•Therme
•Herde und ähnliche Einrichtungen
Und hier ein Link dazu:

http://www.hausverwalter-abc.de/kleinreparaturen.html

Den Notdienstzuschlag hättest du sparen
können,denn 1 Thermostat bedeutet nicht
das die ganze Wohnung am WE kalt ist.

lg
edy

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