edy 19.11.2009 13:00
Hallo Jaygee,
Die Reparatur dieser Gegenstände fällt unter "Kleinreparaturen"
•Rollläden
•Licht- und Klingelanlagen
•Schlösser
•Wasserhähne
•Heizkörperventile
•Klosettspülungen
•Wasch- und Abflussbecken
•Öfen
•Badeöfen
•Therme
•Herde und ähnliche Einrichtungen
Und hier ein Link dazu:
http://www.hausverwalter-abc.de/kleinreparaturen.html
Den Notdienstzuschlag hättest du sparen
können,denn 1 Thermostat bedeutet nicht
das die ganze Wohnung am WE kalt ist.
lg
edy