Susanne
Das kommt, wie immer, auf den Einzelfall an. Grundsätzlich gilt die Mietminderung nur für Mängel an der Mietsache, wobei ein Trockenraum, der zur Verfügung gestellt wird, nicht zur Mietsache gehört.
Trotzdem gibt es Urteile, die eine Minderung von 3-5% veranschlagen, wenn der Keller nicht nutzbar ist.
Gab es nie einen Trockenraum oder wurde der TR lediglich geschlossen?
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