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Schlüsselweitergabe
Eine Klausel im Mietvertrag, die dem Mieter verbietet seine Haus- und Wohnungsschlüssel an Dritte weiterzugeben, ist unwirksam. Und hat der Mieter seine Schlüssel weitergegeben und der Vermieter deswegen das Haustürschloss auswechseln lassen, kann er die Kosten nicht vom Mieter ersetzt verlangen. (AG Meppen, Az. 3 C 960/02, aus: WM 2003, S. 315)