Berthelstal 05.03.2010 19:11
1. Die Brutto-Warmmiete beinhaltet alle Nebenkosten und sind damit abgegolten.
2.Wenn die Wohnung besenrein übergeben wurde, ist das so in Ordnung. Fenster putzen müssen Sie nicht.
3.Wenn die Schalter und Steckdosen nicht beschädigt waren, sondern nur modernisiert wurden, ist der Vermieter für die Kosten zuständig.
3. Aus Mietrechtslexikon:
Die Kosten eine einmaligen Ungezieferbekämpfung sind nicht anteilig auf die Mieter umlegbar, da es sich insoweit nicht um Betriebskosten handelt. ( LG München I WM 2001, 245). Umlagefähig sind nur die Kosten einer regelmäßigen und damit laufenden Ungezieferbekämpfung (Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete 1997, Rdn. A 71 m.w.N.). Es muss sich zudem um prophylaktische Maßnahmen handeln; die Kosten für die Bekämpfung von im Hause vorhandenem Ungeziefer sind allein vom Vermieter zu tragen, da es sich insoweit um Instandhaltungs-/Mangelbeseitigungsmaßnahmen handelt. AG Hamburg, Urteil vom 15. August 2001, Az: 45 C 35/01 WuM 2002, 265-266. Anderer Ansicht ist da das AG Offenbach, Urteil vom 20. September 2001, Az: 34 C 132/01 NZM 2002, 214: "Als Betriebskosten umlagefähig sind auch die Kosten einer einmaligen Schädlingsbekämpfung".
4. Wenn unter dem Laminatboden Schimmel war, ist wohl doch von bei der Verlegung oder Nutzung was schiefgelaufen.
Da könnte Ihnen was kosten, zumal es ein verdeckter Mangel bei der Abnahme war.