capo
Weil dein Keller verputzt ist, wird die Feuchtigkeit nicht weniger.
fehlender Putz im Keller ist kein Mangel, es sei denn man will darin Wohnen und zu diesem Zweck Tapeten anbringen.
Vielleicht hat der Mieter seinen Keller selbst verputzt, weißt du das?
Der Putz von der Decke ist ein Mangel und sollte vom Vermieter instand gesetzt werden. Hast du ihm das gemeldet?
Wie sieht es mit der Feuchtigkeit aus? Hast du ihm das auch gemeldet?
Liegt ein baulicher Mangel vor oder ist nur irgendwo ein Rohr undicht???
Wo kommt die Feuchtigkeit her? Das sollte sich der Vermieter anschauen.
Was verstehst du unter einer normalen Nutzungsbedingung?
Tomraid
Hallo Bondgirl,
Keller (nur beschränkt benutzbar) 5%
AG Hannover, Az.: 548 C 10867/85, Thieler/Huber, Mietminderungsliste von A-Z, S. 75.
Keller (Feuchtigkeit) 10%
AG Bad Bramstedt, Urteil vom 20.07.1989 - 5 C 44/89, WM 1990, S. 71.
Ein Keller gehört bestimmt zu deinem Mietvertrag!
Aber das ist keine Wohnung und daher auch nicht zu verputzen.
Etwaige Nutzungseinschränkungen so wie Capo es geschrieben hat und nach Fristverlauf o.g. Mietminderung ankündigen.
MfG