Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe bei Auszug zum 30.06. die Wohnung vertragsgemäss renovieren lassen, im Auszugsprotokoll hat der Vermieter dennoch einige Punkte notiert, über die er sich Gedanken machen wollte und mit mir noch abstimmen wollte (z.B. Dusch-Schlauch ersetzen, Abnutzungsspuren beim Parkettboden etc.)
Nun hat der Vermieter mich angeschrieben und verlangt für die Restmängel eine Pauschale über 850,-€, die ich ihm überweisen soll. Erst nach Eingang der Zahlung wolle er mein Kautionssparbuch aushändigen.
Außerdem ergibt sich aus der Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung für mich von 200€.
Ich würde gerne bezüglich der Nebenkostenabrechnung Aufrechnung mit der Kaution verlangen, und da ich die Pauschale für Restmängel nicht akzeptieren möchte den Rest der Kaution einfordern.
Kann ich Aufrechnung mit der Betriebskosten- Abrechnung und welche Frist muss ich für die Rückzahlung der Rest-Kaution setzen? Muss ich sonst noch etwas beachten?
Danke im voraus.