Gast
Hallo,
das geht auf jedenfall nicht, da das Guthaben Geld ist, was Sie zuviel bezahlt haben und Ihnen gehört, normalerweise wird das Guthaben entweder Verrechnet (Miete/Nebenkosten) oder ausgezahlt, so ist das bei uns im Haus auch.
Dann auch noch Zinslos - ist eine Frechheit und würde ich mir nicht gefallen lassen, schriftlich Auffordern - Auszahlen bzw. Verrechnen - wenn es nicht geht, die nächste Miete um den Betrag des Guthabens kürzen, Sie sind auf jedenfall im Recht !!!