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kante79 hat diese Frage gestellt
Hallo an Alle,

derzeit bin ich Mieter und lt. MV dazu angehalten mich selbst um die TV Versorgung zu kümmern. So habe ich einen Vertrag mit KabelDeutschland (Laufzeit 12 Monate, automatisch verlängernd) abgeschlossen. Nun teil mit mein Vermieter mit, dass die Kabelversorgung abgeschaltet und stattdessen eine SAT-Anlage errichtet wird. Diese Umstellung soll innerhalb von 3 Wochen abgeschlossen sein. Frage: Muss der Vermieter die Kosten der Restlaufzeit des Kabelvertrages übernehmen?

1 Kommentar zu „TV Versorgung”

forsetis Experte! 02.04.2012 13:17

Sie müssen die Angelegenheit von der anderen Seite sehen. Wenn Sie vertraglich für Ihre TV Versorgung zuständig sind, dann kann Ihr Vermieter nicht einfach diesen Vertragsbestandteil brechen.

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