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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
meine alte Wohnung hatte ich zum 30.06.2006 gekündigt.
Aufgrund eines Nachmieters konnte ich aus dem Mietvertrag schon einen Monat (sprich zum jetzigen Zeitpunkt) raus.
Die Unterschrift und Übernahme des "Nachmieters" und meine Abnahme der Wohnung sollte alles an einem Tag erfolgen, was auch kein Thema ist.
Als wir die bereits leerstehende Wohnung betraten, fanden wir einen Wasserschaden, der von einer obigen Wohnung ausgelöst wurde (ich wohnte im UG) vor. Eine Abnahme oder auch Übernahme der Wohnung von Mieter und Nachmieter konnte somit nicht erfolgen.
Jetzt meine Frage:
Wer kann dafür in Haftung treten? Und wie sieht dies mit der noch zu zahlenden Miete für den nächsten Monat aus? Wer trägt welche Kosten?
Meine Vermieterin in meiner alten Wohnung wollte sich noch mal mit mir in Verbindung setzen für die weitere Vorgehensweise.
Aber ich denke, es ist besser, wenn man sich vorher mal schlau macht.

Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
Stichwörter: erfolglos + wasserschaden + wohnung + abnahme + alter

3 Kommentare zu „Abnahme alter Wohnung erfolglos durch Wasserschaden!”

Christoph_A. Experte!

Hat der neue Nachmieter denn schon den Mietvertrag zum 01. Juni unterschrieben ? Falls nein, zahlt der Vormieter weiter die Miete bis zum regulären Ende des Vertrages.

Was anderes ist widerrum aber, wenn der VM aufgrund schriftlicher Erklärung den Vormieter bereits zum 31. Mai aus dem Vertrag entlassen hat, obwohl der Nachmieter noch nicht unterschrieben hat.

Dann wäre der Vormieter aus dem Vertrag raus.

Der Vormieter haftet aber auch nur für die Schäden, die er zu verantworten hat. Wenn der Wasserschaden nachweislich durch den darüber wohnenden Mieter verursacht wurde, hat er damit nichts zu tun.

Katinka2 aktiver Benutzer

Vielen Dank für die Antwort.

Aber lt. Hausverwaltung ist die Wohnung nicht bezugsfähig. Aufgrund dessen fällt die Miete doch aus, oder?

Leider hat der Nachmieter den Vertrag zum 01.06.06 nicht unterschrieben. Es sollte alles an einem Tag erfolgen.

Christoph_A. Experte!


Aber lt. Hausverwaltung ist die Wohnung nicht bezugsfähig. Aufgrund dessen fällt die Miete doch aus, oder?[/quote:220b7]

Nein, warum sollte die Miete ausfallen ? Du mußt dann bis zum Ende des Mietverhältnisses die Miete bezahlen. Allenfalls käme eventuell eine Mietminderung in Frage, wobei ich das aber für sehr fraglich halte. Durch den Wasserschaden ist zwar die Wohnung wohl für den neuen Mieter noch nicht bezugsfähig, da er eine ordentliche Wohnung ohne Schäden erwartet, aber für den Vormieter nicht unbewohnbar.


Leider hat der Nachmieter den Vertrag zum 01.06.06 nicht unterschrieben. Es sollte alles an einem Tag erfolgen.[/quote:220b7]

Da der Nachmieter den Vertrag nicht unterschrieben hat und der Vormieter scheinbar deswegen nicht aus dem Vertrag entlassen wurde, muß der Vormieter bis zum Ende der Mietzeit die Miete bezahlen.

Im übrigen muß die Wohnung auch an die Verwaltung übergeben werden und nicht an den Nachmieter.

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