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elvis16 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

Haben vor zwei Monaten mit meiner Freundin zum ersten mal eine Mietwohnung bezogen.

Problem welches mich jetzt erst beschäftigt. Beim Einzug hat der Vermieter einen Vertreter geschickt, der die Übernahme gemacht hat. Nun waren im Bodenbelag einige doch eher geringfügige Beschädigungen. Bei einer von Ihnen haben wir darauf hingewiesen, dass dies doch notiert werden müsste. Der Vetreter meinte darauf hin, dass dies unter die üblichen Gebrauchsspuren fällt, und dies dem Vermieter auch bekannt ist.
Damit haben wir uns zufrieden gegeben, was ich im Nachhinein und nach stöbern im Internet etwas naiv finde.

Fazit. Die Bodenbschädigungen sind teilweise wirklich unerheblich. Zumindest für uns. Allerdings will ich nicht ausschließen, dass es nachher heißt, dass wir das alles gewesen sind. In dem Protokoll taucht es ja schließlich nicht auf. Dazu kann ich halt nicht einschätzen wie der Vermieter so tickt.

Was ist im Nachhinein jetzt das beste. Oder haben wir auf Grund unserer Naivität einfach Pech gehabt und im Extremstfall müssten wir beim Auszug alles beseitigen ?

Gruß und Danke für Antworten

5 Kommentare zu „Übergabeprotokoll bei Einzug”

mono Experte! 06.11.2010 17:18

Ja, das war in der Tat naiv. Grds. haften Sie für Beschädigungen der Mietsache.

Sollte es sich um erhebliche Beschädigungen handeln, so lassen sich diese nicht unter den "vertragsgemäßen Gebrauch", mithin normale Abnutzung subsumieren.

Bei Auszug sind Sie in der Beweispflicht, dass diese Mängel bereits bei Einzug vorgelegen haben. Dies wird allerdings nur mit einem ordnungsgemäßen Übergabeprotokoll bzw. mit Zeugen (Ihre Freundin zählt nicht dazu) möglich sein.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie versuchen, diese Mängel noch nachträglich in das Übergabeprotokoll aufnehmen zu lassen. Wenn Sie erst frisch eingezogen sind wird sich der VM nach Bestätigung durch den Vertreter hoffentlich noch davon überzeugen lassen. In keinem Fall würde ich mich auf die mündliche Zusage verlassen, dass dem VM diese Mängel bekant seien.

Berthelstal Experte! 06.11.2010 18:24

Ja, gerade, weil man nie weiß, wie der Vermieter tickt, sollte man solche Mängel schon im Protokoll fixieren. Erst ist immer alles Freude und Sonnenschein.

Bladder Experte! 06.11.2010 18:31

Ich verstehe jetzt die beiden vorangegangenen Beiträge nicht. Geht es doch darum, was nun machen könnte. Oder irre ich mich?

Der Mieter könnte nun einfach von den schadhaften Stellen Fotos anfertigen und sie dem Vermieter mit einer entsprechenden kurzen Bemerkung übersenden.

elvis16 06.11.2010 23:39

Also: Das Ding war oder ist ja eigentlich, dass wir diese leichten Beschädigungen im Laminat gar nicht für einen Mangel befundne haben. Uns hat es weiter gar nicht gestört. Eine Beschädigung haben wir gehabt, die wir angesprochen haben, die aber auch als Verschleiß betitelt wurde.

Wir haben uns diesbezüglich nach einer Zeit nochmal an betreffender Stelle gemeldet, ob wir diese eine Beschädigung, die nicht als Mangel festgehalten wurde, selber ausbessern durften.
Darauf hin kam jetzt keine kritische Anmerkung, dass wir das verursacht hätten.

Ich habe nur mittlerweile viel in Foren gelesen und da ist es langsam schwer Mangel von Verschleiß zu unterscheiden.

Müsste man denn gegebenenfalls einen kompletten Laminatboden ersetzen ?

Mietoptimierung 09.11.2010 10:32

Hallo Zusammen, ich würde auf alle Fälle den Sachverhalt dem Vermieter schriftlich schildern und darauf verweisen, dass die Gebrauchsspuren schon bei der Übergabe vorhanden waren und auch gegenüber dem "Vertreter" angezeigt wurden. Fertigen Sie ein Foto an und legen dies bei. Bitten Sie den Vermieter, den Schaden nachträglich mit in das Protokoll auszunehmen. I.d.R. ist dem Vermieter auch an einem guten Start in das Mietverhältnis gelegen und sollte Ihnen da entgegen kommen. Erklären Sie dem Vermieter, dass Sie der Schaden nicht weiter stört, Sie sich ledglich absichern möchten, dass Sie beim Auszug nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden.
Wie Sie schilden ist das Ihre erste Mietwohnung. Ich empfehle Ihnen dringend eine Haftpflichtversicherung mit der Absicherung von Mietsachschäden abzuschließen. Gerade bei Bodenbelegen kann schnell einmal ein Schaden entstehen, der über die gewöhnliche Abnutzung hinaus geht (Bsp. Bügeleisen fällt herunter). Solche Dinge kann man versichern- und wir empfehlen unseren Kunden zu prüfen ob ein Versicherungsschutz besteht- das kann viel Ärger und Kosten sparen.

Bitte beachten: unsere Beiträge stellen keine Rechtberatung dar und spiegeln lediglich die Meinung des Verfassers wieder
http://www.mietoptimierung.de

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