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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Forengemeinde!

Folgende Frage:
In meinem Mietvertrag ist ein "Betriebskosten-Vorschuss" (für alle Nebenkosten) vereinbart.
Ich bin mir sehr sicher, dass der Betrag zu hoch ist. Wie der Vermieter mir beim Einzug sagte, werden die gesamten Betriebskosten für alle Wohnungen des Hauses durch die Anzahl der Wohnungen geteilt.

Ich habe in den 2,5 Jahren bisher noch keine Betriebskosten-Abrechnung erhalten, obwohl dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist ("Die Betriebskosten, sind als Vorschuss vom Mieter an den Vermieter zu zahlen und werden jährlich mit dem Mieter abgerechnet" ;) .

Also kann ich doch die Abrechnungen einfordern, oder?
Was ist, wenn diese wie ich vermute geringer sind als die Pauschale, die ich bezahle? Ist dann eine Rückzahlung des Vermieters über die gesamte bisherige Mietzeit fällig?

Danke für eure Hilfe

1 Kommentar zu „Nebenkostenpauschale zu hoch => Rückzahlung einforderbar?”

Susanne Experte!

Ergibt sich aus den fehlenden Abrechnungen ein Guthaben, so hat der VM das auszuzahlen. Sicher ergebende Nachzahlungen hingegen kann er nicht mehr fordern.
Nach dem letzten BGH-Urteil muss der Mieter nicht die Abrechnung einklagen, sondern die im betreffenden Wirtschaftsjahr geleisteten Vorauszahlungen einklagen bei fehlender Abrechnung. Lass Dir über Deine örtliche Anwaltskammer einen Fachanwalt für Mietrecht nennen.

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