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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Bezüglich der meiner Meinung nach überhöhten Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2005 möchte ich von meinem Recht nach §29 Abs. 1 und Abs. 2 der Neubaumietverordnung Gebrauch machen und wünsche eine Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung. Das Gesetz sagt, dass ich entstandene Kosten für die Zusendung der Kopien sowie dem damit verbundenen Aufwand des Vermieters zu ersetzen habe.

Habe ich als Mieter das Recht, einen Kostenvoranschlag für diese Kosten vom Vermieter zu vorab zu bekommen, um evtl. negativ gesonnene überhöhten Erstattungsaufwand vorzubeugen? Gibt es eine gesetzliche Pauschale hierfür?

Kosten wären evtl. das Papier und Porto sowie der schwierig zu kalkulierende Arbeitsaufwand des Vermieters.

Vielen Dank.

1 Kommentar zu „Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege”

Susanne Experte!

In unserer Urteilssammlung solltest Du dazu Urteile finden.

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