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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

da ich freiberuflich arbeite u. vor kurzen einen längeren Krankenhaus aufenthalt hatte u. keine Krankenversicherung hatte war es mir nicht möglich eine Miete nicht zu zahlen u. die Kaution für die Wohnung in der ich vor 4 Monate eingezogen bin. Also ich habe eine Miete rückstand u. eben die Kaution.

Mein Vermieter droht mir jetzt das er das schloß an der Wohnung austauscht wen ich nicht bald bezahle...das kann ich allerdings nicht momentan da ich erst wieder angefangen habe zu arbeiten....

Ich wollte wissen ob es rechtens ist das mir der Vermieter mir mein Wohnungsschloß in diesem Fall einfach so austauschen kann.

VIelen Dank aus berlin

t.

3 Kommentare zu „Mietrückstand-Schloßaustausch”

Susanne Experte!

Nein, sollte er das tun, musst Du eine einstweilige Verfügung erwirken.
Du darfst das Schloss aber auch aufbrechen, da Du rechtmässiger Besitzer der Wohnung bist.

Bei Ausstand von 2 MM darf der VM fristlos kündigen-zieht der Mieter nicht aus, muss der VM Räumungsklage beantragen. Der Mieter kann aber auch die fristlose Kündigung nichtig machen, indem er alle Aussenstände sofort bezahlt.

Der_Mario Experte!

Er kann Dich abmahnen und ggf. auf Zahlung klagen.
Bei Mietrückständen von 2 Monatsmieten darf er Dir fristlos kündigen.
Das Schloss austauschen darf er allerdings nicht.

Susanne Experte!

Da die Miete ein Dauerschuldverhältnis ist, bedarf es keiner Abmahnung.

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