Ehepaar48 hat diese Frage gestellt
Wir bewohnen einen Flachdachbungalow mit 2 Eingangstüren in normaler Verglasung.Diese Türen hängen schief im Rahmen,Dichtung ist kaum noch sichtbar und man kann durch einen Spalt nach außen sehen.Der Vermieter wurde darüber schriftlich informiert,will uns dies aber als Schönheitsreparaturen unterjubeln,für die wir als Mieter aufzukommen hätten.
Ferner sind die weißen Uralt-Kipp-Holzfenster,zwar mit dickem Glas,aber ohne Dichtung versehen und so verzogen,das es zieht enorm rein zieht.
Auch hier legt uns der Vermieter nahe,das dies in den Bereich Schönheitsreparatur fällt,für die der Mieter aufkommt.
Wer kann uns hierzu etwas sagen?