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mawehe hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen.

ich bräuchte bei folgendem Problem Hilfe.

Wir wohnen in einem Mietshaus und müssen uns mit unserer Nachbarin auf der gleichen Etage beim Flurputz wöchentlich abwechseln. Unsere Nachbarin fängt in ihrer Flurwoche um ca. 6 Uhr mit dem putzen an. Mal kurz vor 6, mal kurz nach sechs. In einer irren Lautstärke werden Putzeimer und Wischer auf den Boden geschmissen, Türen geknallt und so weiter. Das ganze gipfelt dann darin, dass sie die Türmatten auf dem Hof, direkt unter unserem Schlafzimmer wie wild ausklopft.

Wir haben unsere Nachbarin bereits mehrmals gebeten, doch etwas später mit dem Flurputz anzufangen, zumal unsere zweijährigen Zwillinge jedes mal von dem Lärm wach werden.

Sie interessiert das nichtund argumentiert sie hätte das schon immer so gemacht.

Ist es erlaubt um diese Uhrzeit so laut den Flur zu putzen?

Vielen Dank für alle helfenden Antworten!

3 Kommentare zu „Uhrzeit Flurputz”

Bladder Experte! 06.08.2011 08:11

Der Wohnungsmieter ist mietrechtlich verpflichtet, zwischen 22.00 Uhr abends und 7:00 Uhr morgens sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr ruhestörenden Lärm zu unterlassen (BGH V ZB 11/9 8) .

Zudem könnte auch in der Hausordnung oder aber im Mietvertrag die Ruhezeit geregelt sein.

Bladder Experte! 06.08.2011 08:12

Der Wohnungsmieter ist mietrechtlich verpflichtet, zwischen 22.00 Uhr abends und 7:00 Uhr morgens sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr ruhestörenden Lärm, verursacht durch Zimmerlautstärke überschreitendes Radiohören und Herumtrampeln, zu unterlassen (BGH V ZB 11/9 8) .

Bladder Experte! 06.08.2011 08:14

BGH V ZB 11/98
Der Texteditor interpretiert automatisch die Zeichenfolge als "cool"!

Ist also nicht von mir in den text eingebunden.

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