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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Kein Kurzarbeitergeld nach erfolgter Kündigung

Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Kurzarbeitergeld besteht nur bei einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat, soll nach Auffassung des Bundessozialgerichts unerheblich sein.

Urteil des BSG
B 11 AL 17/02 R
Handelsblatt vom 04.12.2002

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