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Kein Kurzarbeitergeld nach erfolgter Kündigung
Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Kurzarbeitergeld besteht nur bei einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat, soll nach Auffassung des Bundessozialgerichts unerheblich sein.
Urteil des BSG
B 11 AL 17/02 R
Handelsblatt vom 04.12.2002