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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
habe seit mehreren Jahren ein Haus mit Garten gemietet.
Dieser sah zu Beginn des Mietverhältnisses ganz Ok aus.
Da ich selbst aber nicht unbedingt der Gartenfreund bin, habe ich mich
jetzt schon mehrere Jahre nicht so richtig drum gekümmert.
Der Vermieter hat mir nun auferlegt, dass ich den Rasen i.O.
bringen soll (Maulwurfhügel) und mich auch um den Rückschnitt
der Sträucher zu kümmern hätte....
Im Mietvertrag steht zwar die Standardklausel mit der "Gartenpflege", aber gehört so etwas auch dazu?
Stichwörter: efh + gartenpflege

1 Kommentar zu „Gartenpflege beim EFH”

Susanne Experte!

Beim EFH ist der Garten i.d.R. mitvermietet und der Mieter ist für die Gartenpflege verantwortlich. Rasen-und Sträucherschnitt sind grundsätzliche Arbeiten, die erledigt werden müssen.

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