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Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung

Erweist sich eine außerordentliche Kündigung als nicht begründet, stellt sich häufig die Frage, ob die Vertragsbeendigung (wenigstens) als ordentliche Kündigung Bestand haben kann. Die außerordentliche Kündigung eines gewerblichen Mietvertrages kann dann in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn für den Empfänger eindeutig erkennbar ist, dass der Vermieter das Mietverhältnis auf jeden Fall und mit jeder rechtlich möglichen Begründung beenden will. Davon ist jedenfalls dann auszugehen, wenn der Kündigung mehrere Androhungen vorausgegangen sind.

Urteil des OLG Köln vom 23.11.2004
22 U 77/04
Pressemitteilung des OLG Köln

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