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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
mein Vertrag begann im April 2004 und endet im April 2006. Nun soll das Haus verkauft werden und ich soll schon in 1-2 Monaten raus. Muss der neue Vermieter den Vertrag übernehmen und einhalten? Es handelt sich um ein EFH. Festvertrag über 2 Jahre wurde damals abgeschlossen da mir das ganze schonmal passiert ist in meiner letzten Wohnung. Dort wohnte ich auch ein paar Monate und musste wegen Hausverkauf wieder raus, doch damals handelte es sich um einen normalen Vertrag mit 3 Monate Kündigungsfrist.
lg babybird
Stichwörter: wg + hausverkauf + jahre + kündig + vertag

1 Kommentar zu „Kündig. befristeter Vertag 2 Jahre wg. Hausverkauf”

FischkoppStuttgart Experte!

Vertrag ist Vertrag.. auch ein eigentümerwechsel nützt nix.

Sie können dann anbieten, wenn alle Kosten übernommen werden, das sie ausziehen! Alles, wirklich alles dann vorher schriftlich Fixieren!

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