forsetis 13.09.2017 08:53
Nach einem Vermieterwechsel bleibt der Mietvertrag in der alten Form bestehen. D.h. Teilkündigungen von Flächen u.ä. sind nicht möglich.
rocco_ 13.09.2017 16:30
Hallo und danke für deine Antwort ,also verstehe ich es richtig müsste der Vermieter mir auch lagerflächen ersatz stellen? Und mir nach der Parkplatz umgestalung wieder ein Carport bereitstellen ?
Hast du zu der Aussage eine Quelle ein gesetzestext oder Ähnliches?
Gruß
forsetis 13.09.2017 18:15
Dazu braucht es keinen Gesetzestext, da genügt einzig der Verweis auf den Mietvertrag und den darin vereinbarten Wohn- und Nebenflächen. In dem Moment ist der Mietvertrag das Gesetz und eine Änderung ist nur mit ausdrücklichem Willen des Mieters, also dir, möglich.
PyvoBier 15.09.2017 20:37
Also wie hier schon geschrieben wurde, du hast einen Mietvertrag. Und alles soll so sein, wie dort geschrieben ist.