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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Ich plane momentan den Umzug in eine neue Wohnung und habe nun den Mietvertrag vor mir liegen. In diesem ist eine Staffelmiete dahingehend vereinbart, dass zum 01.09.2009 die Kaltmiete um 10 Euro erhöht wird. Soweit so gut.

Nun fiel mir auf, dass bei auf unbefristete Dauer geschlossenen Mietverträgen MIT STAFFELMIETVEREINBARUNG das Kündigungsrecht des Mieters lt. § 557a BGB Abs. 3 "für höchstens 4 Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden" kann.

Mir ist nun unklar, ob das Wörtchen "kann" heisst, dass dies gesondert zu vereinbaren wäre oder ob mein Kündigungsrecht für die ersten vier Jahre zwangsläufig wegfällt. Kann mir diesbezüglich jmd. weiterhelfen?
Stichwörter: staffelmiete + kündigung + ordentliche

1 Kommentar zu „Ordentliche Kündigung bei Staffelmiete??”

Susanne Experte!

Wenn Du in Deinem MV keine Zusatzvereinbarung findest, der einen gegenseitigen Kündigungsausschluss belegt, dann hast Du auch keinen.
Das hat überhaupt nichts mit einem Staffelmietvertrag zu tun!!!

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