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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,ich muß bis Ende 2007 aus meiner alten Wohnung ausziehen. Es handelt sich um ein Plattenbau aus DDR-Zeiten. Der Vermieter ist eine Wohnungsgesellschaft die dafür Förderung vom Land erhält. Mein Vermieter bietet mir nur eine Entschädigung in Höhe von 250,-€ an.
Meine Frage: Muß der Vermieter eigentlich nicht den vollen Umzug bezahlen sowie entstehende Kosten für Tapete etc. Habe gehört das von der anderen Wohnungsgesellschaft das in voller Höhe übernommen wurde,weil man ja ausziehen muß und nicht freiwillig auszieht.
MfG
Stichwörter: umzug + wegen + rückbau

0 Kommentare zu „Umzug wegen Rückbau”

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