forsetis 03.08.2016 17:45
Ein Mangel wäre es, wenn ein Kabelanschluss o.ä. im Mietvertrag vereinbart wäre, dieser aber nicht funktioniert. So lange ein TV Empfang über einen anderen Provider möglich ist, muss der Vermieter nicht zulassen, dass die Fassade beschädigt wird.
Also bei der nächsten Wohnung schon im Vorfeld die technischen Gegebenheiten abklopfen. Also hier nix mit Mietminderung.