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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wann kann eine Erklärung zum Abschluß des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung angefochten werden?


Arglistige Täuschung liegt vor, wenn durch die Erklärung
- falsche Tatsachen vorgespiegelt oder
- wahre Tatsachen verschwiegen worden sind, obwohl der Erkläe3nde verpflichtet gewesen wäre, diese zu offenbaren.

0 Kommentare zu „Wann ist Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechtbar?”

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