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Unklarer Mietvertrag

Werden in einem Formularmietvertrag für Wohnraum Eintragungen hinsichtlich der Laufzeit des Mietvertrages sowohl in der Alternative "nur für Verträge von unbestimmter Dauer" als auch in der Alternative "nur für Verträge von bestimmter Dauer" vorgenommen, so führt dieses zwingend zu einer unklaren Regelung im Sinne von § 5 AGBG.

LG Koblenz, Urteil vom 10.01.2001, Aktenzeichen: 12 S 166/00.
Stichwörter: unklarer + mietvertrag

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