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Berlin-Mieter hat diese Frage gestellt
Hallo und einen Guten Tag,
ich bin eher gemütlich, und so konnte es dazu kommen: mit der Familie, meiner Frau und zwei Kindern, bewohne ich eine zweieinhalb Zimmerwohnung. Von der Stube geht es über eine Balkontür auf dem Balkon. Es handelt sich um ein aufgesetztes Dachgeschoss. Vor ca. drei Jahren war der Boden des Balkons so desolat dass er größere Blasen und Risse bildete. Bei stärkerem Regen kam die Nässe in die Stube. Das meldete ich der Hausverwaltung. Die schickten einen Fachmann, der das ganze fotografierte und eine Maßskizze anfertigte. Er meinte, das müsse unbedingt gemacht werden. Doch nichts geschah. Es wechselte die Hausverwaltung, es wechselten die Baufirmen. Unter weiteren Anrufen kamen immer wieder neue Fachleute mit den gleichen Ergebnis. Letztes Jahr Herbst hieß es: „vor dem Winter geht da nichts.“ Dieses Jahr im Frühling erklärte man mir dass sie Aufträge die Jahreswende gelöscht werden. So löste ich einen neuen aus. Und wieder kam ein Fachmann und sagte ergibt es weiter. Anfang Mai dann rief ich wieder an. Null erklärte man mir, wir haben uns von der Baufirma getrennt und schicken ihn einen neuen Sachverständigen. Auf den warte ich noch immer. Da alle übereinstimmend betonten, dass es sich hierbei um eine größere Baumaßnahme handelt, habe ich die Renovierung der Stube zurückgestellt.
Nur platzt mir der Kragen.
Kann ich das machen?
1. Ich möchte ab sofort die Kaltmiete bis zur Erledigung um 25 % senken.
2. Dazu möchte ich aber spätestens ab Juli die Stube renovieren. Was habe ich hier für Möglichkeiten, dass mir die Renovierung der Baumaßnahme nicht zerstört wird?
Bitte geben Sie mir hierfür einen Hinweis.
Meine Nachbarin hat im Übrigen das gleiche Problem. Sie ließ es privat auf eigene Kosten provisorisch versiegen.
Mit freundlichen Grüßen
ein Berlin Mieter

2 Kommentare zu „Unterlassene Bauleistung”

forsetis Experte! 02.06.2014 18:59

Nur wenn der Balkon nicht mehr zu benutzen wäre käme eine Mietminderung überhaupt infrage. Optische Mängel berechtigen nicht zu einer Kürzung der Miete.

Berlin-Mieter 03.06.2014 10:20

Danke für die zügige Antwort. Die Benutzbarkeit ist ein dehnbarer Begriff. Abstürzen wird er wohl nicht. Aber barfuß kann man sich verletzen (wie eine ungeputzte Wand). Und es bildet sich bei Regen ein Wasserfleck im Wohnzimmer.
Mir geht es hier nicht um das Geld. Ich weiß leider keinen besseren Weg zum Ziel.

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