Rano
Nach aktueller Rechtssprechung ist der "Besuchszeitraum" auf 6 Wochen beschränkt. Geht der Aufenthalt über diesen Zeitraum hinaus, ist die erhöhte Personenzahl in der Tat in die Betriebskostenberechnung aufzunehmen.
Dieses Reglement ist nur fair den Mitbewohnern gegenüber und im schlimmsten Falle könnte der VM sogar untersagen, daß eine weitere Person in der Wohnung wohnt.
Gruß
Ralph