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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi,

es gibt folgendes Problem:
Der Hauptmieter hat dem Untermieter zum 31.3. gekündigt. Der Untermieter hat das Zimmer bereits geräumt, es aber abgeschlossen. Im Untermietvertrag steht, dass es der Hauptmieter werktags zwischen 10 und 18 Uhr betreten darf, um es mit Interessenten zu besichtigen. Da der Untermieter seit der Kündigung keine Miete mehr bezahlt, soll schnellstmöglich ein neuer Untermieter gefunden werden. Interessenten gibt es bereits, aber um das Zimmer besichtigen zu können, müsste man es durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen. Ist das zulässig? Oder geht das erst, wenn die zweite Miete nicht bezahlt worden ist und dann fristlos gekündigt wird? A propos - wie kann eine fristlose Kündigung zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Untermieters unbekannt ist?

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!

paradise4
Stichwörter: untermieter + zimmer + abgeschlossen

6 Kommentare zu „Untermieter hat Zimmer abgeschlossen”

fin Experte!

Die Wohnung darf bis zum Mietende nicht aufgeschlossen werden, denn das wäre hausfriedensbruch. Um den Aufenthaltsort ausfindig zu machen, bleiben nur Erkundigungen im Umfeld des Mieters oder das Einwohnermeldeamt. Obwohl letzteres eher wenig Erfolg verheißen würde. Nachfragen aber sollte man.
Es bleibt sehr wahrscheinlich nichts anderes übrig als bis zum Mietende zu warten.

paradise4

Hi Fin,

danke für die schnelle Antwort!

Ist die Klausel im Mietvertrag, der zu Folge der Mieter das Zimmer zwecks Besichtigung betreten darf, denn völlig irrelevant? Und - streng genommen - würde das Zimmer ja nicht mal betreten werden - öffnen und reinschauen wäre ja völlig ausreichend... Und Hausfriedensbruch ist es doch erst, wenn der Untermieter das Zimmer betritt, der Mieter den Untermieter des Zimmers verweist und der dann nicht geht, oder?

Kann man eigentlich irgendwas zu den Erfolgsaussichten einer Klage des Untermieters wegen Hausfriedensbruch in diesem Falle sagen, wenn man doch öffnen würde? Die Gerichte sollen ja ziemlich überlastet sein...

Susanne Experte!

Hausfriedensbruch ist es wenn das Schloss entgegen dem Willen des Mieters geöffnet wird. Also mit nur reinschauen ist nichts. Ist der Mieter noch dort gemeldet, wird die fristlose Kündigung (da er ja keine Miete mehr zahlt) ja einfach zugestellt werden können.
Handelt es sich um ein möbiliertes Zimmer?

Übrigens: die Klausel dürfte rechtlich nicht haltbar sein! Du kannst als Vermieter nicht mehr über vermietete Räume bestimmen.

paradise4

Hi Susanne,

danke für Deine Antwort! Das Zimmer war teilmöbliert vermietet, mit einer Couch, einem Tisch und einer Kommode.
Ich glaube nicht, dass sich der Untermieter hier jemals gemeldet hat, er hat auch nie seinen Briefkasten oder die Klingel beschriftet. Kann ich, damit die Kündigung zugestellt werden kann, den Namen des Untermieters am Briefkasten anbringen?
Wenn fristlos gekündigt wird, darf ich mir dann aber schon Zutritt zum Zimmer verschaffen, das ja - wie gesagt - schon geräumt ist, oder? Das Mietverhältnis ist dann ja schließlich beendet.

Rano Experte!

Riechst Du nicht auch diesen Brandgeruch aus dem Zimmer???? <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

paradise4

Oh ja, da ist natürlich Gefahr im Verzug und dann bleibt wohl keine Wahl... <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->
Danke für auch diesen guten Tipp! Zum Glück hat sich die ganze Sache von selbst erledigt. Der Untermieter hat die Schlüssel in den Briefkasten geworfen, und das am gleichen Tag, als ein Termin mit dem Schlüsseldienst vereinbart (und entsprechend dann ohne weitere Kosten gleich wieder gecancelt) worden ist.

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