fin
Die Wohnung darf bis zum Mietende nicht aufgeschlossen werden, denn das wäre hausfriedensbruch. Um den Aufenthaltsort ausfindig zu machen, bleiben nur Erkundigungen im Umfeld des Mieters oder das Einwohnermeldeamt. Obwohl letzteres eher wenig Erfolg verheißen würde. Nachfragen aber sollte man.
Es bleibt sehr wahrscheinlich nichts anderes übrig als bis zum Mietende zu warten.
paradise4
Hi Fin,
danke für die schnelle Antwort!
Ist die Klausel im Mietvertrag, der zu Folge der Mieter das Zimmer zwecks Besichtigung betreten darf, denn völlig irrelevant? Und - streng genommen - würde das Zimmer ja nicht mal betreten werden - öffnen und reinschauen wäre ja völlig ausreichend... Und Hausfriedensbruch ist es doch erst, wenn der Untermieter das Zimmer betritt, der Mieter den Untermieter des Zimmers verweist und der dann nicht geht, oder?
Kann man eigentlich irgendwas zu den Erfolgsaussichten einer Klage des Untermieters wegen Hausfriedensbruch in diesem Falle sagen, wenn man doch öffnen würde? Die Gerichte sollen ja ziemlich überlastet sein...
Susanne
Hausfriedensbruch ist es wenn das Schloss entgegen dem Willen des Mieters geöffnet wird. Also mit nur reinschauen ist nichts. Ist der Mieter noch dort gemeldet, wird die fristlose Kündigung (da er ja keine Miete mehr zahlt) ja einfach zugestellt werden können.
Handelt es sich um ein möbiliertes Zimmer?
Übrigens: die Klausel dürfte rechtlich nicht haltbar sein! Du kannst als Vermieter nicht mehr über vermietete Räume bestimmen.
paradise4
Hi Susanne,
danke für Deine Antwort! Das Zimmer war teilmöbliert vermietet, mit einer Couch, einem Tisch und einer Kommode.
Ich glaube nicht, dass sich der Untermieter hier jemals gemeldet hat, er hat auch nie seinen Briefkasten oder die Klingel beschriftet. Kann ich, damit die Kündigung zugestellt werden kann, den Namen des Untermieters am Briefkasten anbringen?
Wenn fristlos gekündigt wird, darf ich mir dann aber schon Zutritt zum Zimmer verschaffen, das ja - wie gesagt - schon geräumt ist, oder? Das Mietverhältnis ist dann ja schließlich beendet.
Rano
Riechst Du nicht auch diesen Brandgeruch aus dem Zimmer???? <!-- s --><!-- s -->
paradise4
Oh ja, da ist natürlich Gefahr im Verzug und dann bleibt wohl keine Wahl... <!-- s --><!-- s -->
Danke für auch diesen guten Tipp! Zum Glück hat sich die ganze Sache von selbst erledigt. Der Untermieter hat die Schlüssel in den Briefkasten geworfen, und das am gleichen Tag, als ein Termin mit dem Schlüsseldienst vereinbart (und entsprechend dann ohne weitere Kosten gleich wieder gecancelt) worden ist.