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katilili hat diese Frage gestellt
Hallo, vorerst möchte ich euch gerne meine Fall schildern. Mein Partner, meine Tochter 1 1/2 (lernt gerade laufen) und ich sind im Dezember 2010 in eine drei Raum wohnung gezogen. Vor unseren Einzug hatte das Laminat in 2 Räumen große Risse und der Vermieter hat gesagt das es erneuert wird. Leider wurde dies nicht schriftlich festgehalten. Jetzt im Juni sind die Risse in 4 Räumen da sich das Laminat verschiebt. Der Vermieter hat uns Angeboten das Material für das Neuverlegen zu stellen, da er kein geld für Handwerker hat. Wir können es Leider nicht verlegen, da wir 1. beide Berufstätig sind (6 Tage Woche) 2. Nicht das Einkommen für einen Handwerker vorhanden ist. Nun möchten wir ausziehen, da ich mich schon einmal leicht verletzt habe an den Rissen und nun Angst habe das meine Tochter sich verletzt, da ich sie im Sommer nicht mit Hausschuhen duch die Warme Wohnung laufen lassen kann. Kann man bei solch einen Fall gebrauch machen vom Sonderkündigungsrecht, da wir nicht die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten möchten? Kann ich Gebrauch vom § 543 Abs. 1 BGB, § 569 Abs. 1 BGB wegen Gesundheiotsgefährdung machen? Ich danke schon im vorraus für eure Antworten.

3 Kommentare zu „Geharenquellen im Wohnraum”

Balkonexperte Experte! 11.06.2011 20:27

Eine Gesundheitsgefährdung müsste vom Amtsarzt (Gesundheitsamt) attestiert werden, um den Mietvertrag vorzeitig zu beenden.

Ob das so einfach sein wird, wage ich zu bezweifeln.

Berthelstal Experte! 11.06.2011 22:42

An eine fristlose Kündigung werden strenge Maßstäbe gesetzt. Angst allein reicht dafür nicht aus. Da Sie die Mängel (Risse) bei der Unterzeichnung des Mietvertrages wissentlich in Kauf genommen haben, können Sie diese im Nachhinein nicht als Begründung für eine fristlose Kündigung benutzen.

Bladder Experte! 12.06.2011 05:46

Da Sie sich im Mietrecht ein wenig auskennen, sollten Sie sich zusätzlich mal mit der Mietminderung nach § 536 BGB befassen. Die scheint hier gegeben.
Möglicherweise wird dann der Vermieter eher auf die Instandsetzung der Böden eingehen.

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