Balkonexperte 11.06.2011 20:27
Eine Gesundheitsgefährdung müsste vom Amtsarzt (Gesundheitsamt) attestiert werden, um den Mietvertrag vorzeitig zu beenden.
Ob das so einfach sein wird, wage ich zu bezweifeln.
Berthelstal 11.06.2011 22:42
An eine fristlose Kündigung werden strenge Maßstäbe gesetzt. Angst allein reicht dafür nicht aus. Da Sie die Mängel (Risse) bei der Unterzeichnung des Mietvertrages wissentlich in Kauf genommen haben, können Sie diese im Nachhinein nicht als Begründung für eine fristlose Kündigung benutzen.
Bladder 12.06.2011 05:46
Da Sie sich im Mietrecht ein wenig auskennen, sollten Sie sich zusätzlich mal mit der Mietminderung nach § 536 BGB befassen. Die scheint hier gegeben.
Möglicherweise wird dann der Vermieter eher auf die Instandsetzung der Böden eingehen.