Susanne
Der VM hat Anspruch darauf, dass Du das Laminat entfernst.
Die Klausel halte ich für nichtig. Erstens kann der VM keine Strafe in einer festgelegten Höhe verlangen, ohne auf den tatsächlich Zustand der Wohnung einzugehen, genausowenig bei Auszug grundsätzlich eine Renovierung verlangen und er kann auch nicht verlangen, dass das von einer Fachfirma durchgeführt wird. Einzig und allein würde dagegen sprechen, dass diese Klausel eine Individualvereinbarung ist.
Dies setzt voraus, dass darüber diskutiert wurde und dass diese Klausel auch nur in Deinem MV steht! Hat der VM Dir den MV mit der Klausel lediglich zur Unterschrift vorgelegt, ist es keine Individualklausel!
Ghostraider
Klauseln, die unabhängig von der Mietdauer und unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparatur dem Mieter eine Renovierung bei Auszug vorschreiben wollen, sind unwirksam.
Da der Vermieter hierüber nicht erfreut sein wird, würde ich ohne zu murren den Laminatboden vorsichtig entfernen und nicht mehr nachfragen ob der Vermieter diesen übernehmen will, da der Vermieter einen Rückbauanspruch hat.
Gruß
ghost