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Thiese hat diese Frage gestellt
hallo,

ich bin seit 2003 in einer mietwohnung und habe diese fristgerecht zu ende april 2008 gekündigt. damals habe ich im mietvertrag unterschrieben, dass ich beim auszug eine renovierungspauschale von 700 euro bezahle oder die renovierung (malerarbeiten) von einer fachfirma ausführen lassen muss.

kann dies mein vermieter verlangen? kann ich meine wohnung auch selber fachgerecht streichen?

zudem habe ich auf eigene kosten einen laminat boden in der gesamten wohnung verlegt. der teppichboden vom vermieter liegt unbeschadet unter dem laminat. der vermieter möchte jetzt dass ich den laminat boden entferne und die wohnung in ihren alten zustand versetze. meiner meinung nach ist der laminat boden eine echte aufwertung für die wohnung. zudem ist der boden in einem super zustand.

ich freue mich über eure beiträge.

2 Kommentare zu „Wohnungsübergabe”

Susanne Experte!

Der VM hat Anspruch darauf, dass Du das Laminat entfernst.

Die Klausel halte ich für nichtig. Erstens kann der VM keine Strafe in einer festgelegten Höhe verlangen, ohne auf den tatsächlich Zustand der Wohnung einzugehen, genausowenig bei Auszug grundsätzlich eine Renovierung verlangen und er kann auch nicht verlangen, dass das von einer Fachfirma durchgeführt wird. Einzig und allein würde dagegen sprechen, dass diese Klausel eine Individualvereinbarung ist.
Dies setzt voraus, dass darüber diskutiert wurde und dass diese Klausel auch nur in Deinem MV steht! Hat der VM Dir den MV mit der Klausel lediglich zur Unterschrift vorgelegt, ist es keine Individualklausel!

Ghostraider Experte!

Klauseln, die unabhängig von der Mietdauer und unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparatur dem Mieter eine Renovierung bei Auszug vorschreiben wollen, sind unwirksam.
Da der Vermieter hierüber nicht erfreut sein wird, würde ich ohne zu murren den Laminatboden vorsichtig entfernen und nicht mehr nachfragen ob der Vermieter diesen übernehmen will, da der Vermieter einen Rückbauanspruch hat.

Gruß
ghost

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