Gast
Hallo,
wenn du keinen schriftlichen Mietvertag gemacht hast, gilt auch ein mündlicher Untermietvertrag, kommt aber darauf an, was "mündlich" besprochen worden ist, da die Nebenkosten - Heizung usw. normalerweise im Mietvertrag (also auch mündlich) aufgenommen werden muß !
Ich würd die Betriebskostenabrechnung abwarten und wenn du nachzahlen mußt, diese Anteilig deinem Untermieter berechnen.
Gruß