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Parrot84 hat diese Frage gestellt
Hallo Mietrecht Experten,

ich als Hauptmieter einer 2 - Zimmerwohnung habe mit einem Kumpel einen befristeten Untermietvertrag abgeschlossen. Zusammenschluss zu einer Zweck WG aus finanziellen Gründen und wegen der Wohnungsnot in München.

Mit Hilfe von Vorgaben aus dem Internet habe ich einen Mietvertrag zusammen kopiert. Für mich ist eine Kündigung des Untermieters aktuell sehr wichtig.

Wie kann ich den Untermieter VOR dem Ablauf der Untermietzeit kündigen?
Mit welcher Frist? Sind Eigenbedarf und Renovierungsarbeiten ein vorzeitiger Kündigungsgrund?

Wie kann ich den Untermieter fristlos kündigen? Reale fristlose Kündigungsgründe liegen vor.
Wie und mit welcher Frist?

Wie kündige ich einen alten Dauerstudenten mit Harz IV der bereits eine alte Kündigung einfach ignoriert hat. Kündigung via einschreiben?! Kann das Sozial geregelt werden?


Auszug aus dem Untermietvertrag:

2. Mietdauer:

Das Untermietverhältnis beginnt am 01.06.2016 und endet am 31.05.2018

6. Kündigung:

Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine fristlose Kündigung ist nach gesetzlichen Vorschriften zulässig. Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden

Die Kündigungsfrist für den Untermieter beträgt 6 Wochen

Kündigung erfolgt schriftlich“

MfG

München, den 16.11.2017

1 Kommentar zu „Untermieter kündigen”

forsetis Experte! 16.11.2017 18:38

Ganz einfach: Eine fristlose Kündigung ist nur unter ganz strengen Voraussetzungen möglich, die ich aber hier nicht erkennen kann. Die fristgerechte Kündigung tritt ja am 31.05.2018 ein. So lange muss man sich gedulden.

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