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Holzmindenlady hat diese Frage gestellt
Hallo!!

Ich habe folgendes problem mein freund hat in berlin arbeit gefunden (400km) entfernt
wir haben die 3 monatige kündigungsfrist eingehalten

2 tage später kündigt der vermieter schon am nächstentag wohnungsbesichtigungen an

sowie am selben tag das er besichtigen möchte

ich habe dazugesagt noch ein säugling 3 mon alt zu hause

nun habe ich folgenes problem der vermieter macht ständig telefon terror wenn ich zbs den kleinen bade oder flasche gebe er ruft innerhalb von 1 std 9 mal an
wenn er kein erreicht
ich habe ihn gesagt das ich das auf mein telefon sehe wenn er angerufen hat und somit auch zurück rufe sobald ich zu hause bin oder zeit habe zum telefonieren


Genau so wie ich mit ihn eine zeit vereinbart habe 1 mal die woche zwischen 14 - 17 uhr besichtigen zu lassen das er die termine sammelt

da ich mit mein sohn auch etwas ruhe brauche

doch er meldet sich halt immer kurz fristig an und wenn es manchmal 2 std vorher iss

noch ein problem wir müsse 1w nach berlin fahren wegen unseren wohnungsbesichtigungen

nun macht unser vermieter uns völlig an wird ausfallent
und sagt wir müssen ihn den schlüssel überlassen wenn wir nicht da sind das er die wohnung besichtigen kann ...


ich weis nicht mehr was ich tun soll ich kann mich kaum noch um meine sachen kümmern muss am besten 24 std lang zu hause sein für wohnungsbesichtigung

auch wenn ich mal abgesagt habe da er morgens um 9,30 ein termin zur besichtigung gemacht hat ( mein sohn schläft noch nicht durch stehe alle 1-2 std nachts auf )

doch das ist nicht zu berücksichtigen meint er und steht dann morgens vor der tür und klingelt alarm

kann mir einer helfen
Stichwörter: auszug 30.01.2007

1 Kommentar zu „Wohnungsbesichtigung nach Kündigung”

Ghostraider Experte!

Der Vermieter muss eine Besichtigung rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vorher, ankündigen. Von einem berufstätigen Mieter kann eine Terminvereinbarung innerhalb von vier Tagen verlangt werden (AG Münster 7 C 557/82; WM 82, 282).

Es reicht aus, wenn der Mieter einmal wöchentlich für drei Stunden die Besichtigung des Vermieters ermöglicht (LG Kiel 1 S 26/91; WM 93, 52).

Hat der Mieter in der Vergangenheit schon Hunderte von Besichtigungsterminen mit möglichen Wohnungskäufern erduldet, reicht es aus, wenn er nur einmal im Monat dreißig Minuten Besichtigung zuläßt (AG Hamburg 43 bC 1717/91; WM 92, 540).

http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnungsbesichtigung-durch-potenzielle-Nachmieter__f17067.html

Ein jederzeitiges Besichtigungsrecht des Vermieters ist unwirksam (nicht nur in Formularmietverträgen), da es gegen Art. 13 Abs. 1 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) verstößt!

Also, ich würde den Vermieter höflichst bitten mit den Belästigungen aufzuhören da sonst rechtliche Schritte gegen Ihn einleiten würdest.

Da Du sowieso schon gekündigt hast macht dieser Schritt den Kohl nicht fett.

Gruß
ghost

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