Ghostraider
Der Vermieter muss eine Besichtigung rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vorher, ankündigen. Von einem berufstätigen Mieter kann eine Terminvereinbarung innerhalb von vier Tagen verlangt werden (AG Münster 7 C 557/82; WM 82, 282).
Es reicht aus, wenn der Mieter einmal wöchentlich für drei Stunden die Besichtigung des Vermieters ermöglicht (LG Kiel 1 S 26/91; WM 93, 52).
Hat der Mieter in der Vergangenheit schon Hunderte von Besichtigungsterminen mit möglichen Wohnungskäufern erduldet, reicht es aus, wenn er nur einmal im Monat dreißig Minuten Besichtigung zuläßt (AG Hamburg 43 bC 1717/91; WM 92, 540).
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnungsbesichtigung-durch-potenzielle-Nachmieter__f17067.html
Ein jederzeitiges Besichtigungsrecht des Vermieters ist unwirksam (nicht nur in Formularmietverträgen), da es gegen Art. 13 Abs. 1 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) verstößt!
Also, ich würde den Vermieter höflichst bitten mit den Belästigungen aufzuhören da sonst rechtliche Schritte gegen Ihn einleiten würdest.
Da Du sowieso schon gekündigt hast macht dieser Schritt den Kohl nicht fett.
Gruß
ghost