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susanne76 hat diese Frage gestellt
Ich hoffe, dass mir hier geholfen werden kann, denn ich weiß mittlerweile nicht mehr ein noch aus. Im vergangenen September haben mein Freund und ich eine Wohnung im Dritten über einen Makler gesucht. Da wir beide Vollzeit arbeiten, haben wir betont, dass wir eine ruhige Wohnung haben wollen. Die Wohnung, die wir mit dem Makler besichtigt haben, hat uns sehr gut gefallen und wir haben gleich unterschrieben, nachdem einige Unstimmigkeiten im Mietvertrag (den haben wir zum Glück prüfen lassen) geändert worden waren. Es gab nämlich noch einige andere Interessenten und die Lage ist wirklich perfekt wegen meines Arbeitsplatzes. Allerdings hat uns der Makler so zur Wohnung geführt, dass wir nicht sehen konnten, dass von der anderen Strasse aus ein Lokal begehbar ist, die sich genau unter unserer Wohnung befindet. Auch im Mietvertrag ist dieses Lokal mit keinem Wort erwähnt und der Makler hat noch bei der Besichtigung betont, um was für ein ausgesprochen ruhiges Mietshaus es sich handelt und dass seine Firma das Haus auch verwaltet und immer für uns da wäre. Nun stellt sich heraus, dass es überhaupt keine Schalldämmung gibt und wir in der Wohnung jedes einzelne Wort, das unten gesprochen wird, mit anhören müssen. Das Lokal hat bis 2 Uhr in der Früh geöffnet und dann knallt auch noch bis 3 Uhr die Türe ins Schloss, so dass alle Möbel wackeln. Da wir um 6 Uhr aufstehen müssen, leiden wir daher in den letzten Monaten unter eklatantem Schlafmangel, was sich auch schon auf die Qualität meiner Arbeit auszuwirken beginnt. Die Polizei kann nichts tun, als die Lokalbesucher zu einem niedrigen Geräuschpegel anzuhalten, da dieses Lokal eine entsprechende Lizenz hat. Allerdings hat der Beamte, mit dem wir gesprochen haben, sich bei der Behörde informiert und uns erzählt, dass diese Lizenz ausgestellt wurde, als die Wohnung jahrelang unbewohnt war und es somit am Vermieter/Verwalter wäre, eine Überholung dieser Lizenz bei der Behörde zu beantragen. Nach Dutzenden von Anrufen, Briefen und Emails, die zunächst ignoriert wurden, hat der Verwalter/Makler dann versprochen, sich darum zu kümmern, aber das ist nun auch wieder zwei Monate her und wir haben nichts mehr gehört. Es gibt auch keine Verbesserung der Situation. Wir wollen nicht gerne ausziehen, da wir unsere ganzen Ersparnisse in die Renovierung gesteckt haben und ein Umzug Zeit und Geld kosten würde, die wir momentan nicht haben. Dennoch sind wir am körperlichen und nervlichen Limit angekommen durch die nächtliche Lärmbelastung und wollen wissen, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt, unsere Nachtruhe einzufordern. Ich würde mich sehr über einen hilfreichen Rat freuen. Grüße, Susanne.

4 Kommentare zu „Wie bringen wir den Vermieter/Verwalter dazu, für Nachtruhe zu sorgen? ”

Susanne Experte!

Hallo Susanne,

damit Deine Interessen auch wirklich vertreten werden, solltest Du einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen. Grundsätzlich müsstest Du erst einmal beweisen, dass der Mietvertrag aufgrund anderer Tatsachen geschlossen wurde und dass Du von der Kneipe keine Kenntnis hattest und die Besichtigung etc. so geführt worden sind, dass Du auch keine Kenntnis erlangen konntest. Eine arglistige Täuschung müsste nachzuweisen sein damit Du auch für den erneuten Umzug und die Renovierungskosten Schadenersatz fordern kannst, ggf. vom Makler!

susanne76

Vielen Danke für die rasche Antwort. Du siehst also keine Möglichkeit, dass wir doch noch ohne einen Auszug zu unserer Nachtruhe kommen? Haben wir denn nicht ein Recht auf Ruhe nach 22 Uhr? Selbst wenn wir uns entschliessen, auszuziehen, sind wir an eine Kündigungsfrist von drei Monaten gebunden, und die Situation ist wirklich unerträglich geworden, seit wir versucht haben, mit den Lokalbesitzern selbst zu sprechen. Nur Hass und Häme und keinerlei Einsicht... Und wie soll ich das mit der Täuschung beweisen? Da müsste ich ja die anderen Teilnehmer der Besichtigung auftreiben, da der Makler sicher lügen wird, und von denen weiss ich ja nicht mal den Namen :-(

Susanne Experte!

Der andere Weg wäre über die Kommune bezüglich der Ruhezeiten. Und regelmässig bzw. immer, wenn es nach 22:00 zu laut ist, das Ordnungsamt informieren.
Ich würde das allerdings alles mit einem Fachanwalt in Angriff nehmen- bzw. Du solltest das tun. Ich würde dort schnellstens ausziehen, denn wer recht hat wird es noch längst nicht bekommen und wer weiss welche Kanonen der Wirt auffährt, wenn Du ihm über das Ordnungsamt quer kommst....Es kämpfen ja nicht alle mit ehrlichen Waffen. Und wenn irgendwer Dich bedroht macht die Polizei auch nichts.

susanne76

Vielen Dank fuer den Tip, wahrscheinlich hast Du da wirklich recht. Ich werde auch noch mal mit dem Vermieter selber reden, wenn der Verwalter sich querstellt. Dann ist es wahrscheinlich wirklich das beste, einen Anwalt zu engagieren - auch um evtl eher aus dem Kontrakt rauszukommen...

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