Susanne
Hallo Susanne,
damit Deine Interessen auch wirklich vertreten werden, solltest Du einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen. Grundsätzlich müsstest Du erst einmal beweisen, dass der Mietvertrag aufgrund anderer Tatsachen geschlossen wurde und dass Du von der Kneipe keine Kenntnis hattest und die Besichtigung etc. so geführt worden sind, dass Du auch keine Kenntnis erlangen konntest. Eine arglistige Täuschung müsste nachzuweisen sein damit Du auch für den erneuten Umzug und die Renovierungskosten Schadenersatz fordern kannst, ggf. vom Makler!
susanne76
Vielen Danke für die rasche Antwort. Du siehst also keine Möglichkeit, dass wir doch noch ohne einen Auszug zu unserer Nachtruhe kommen? Haben wir denn nicht ein Recht auf Ruhe nach 22 Uhr? Selbst wenn wir uns entschliessen, auszuziehen, sind wir an eine Kündigungsfrist von drei Monaten gebunden, und die Situation ist wirklich unerträglich geworden, seit wir versucht haben, mit den Lokalbesitzern selbst zu sprechen. Nur Hass und Häme und keinerlei Einsicht... Und wie soll ich das mit der Täuschung beweisen? Da müsste ich ja die anderen Teilnehmer der Besichtigung auftreiben, da der Makler sicher lügen wird, und von denen weiss ich ja nicht mal den Namen
Susanne
Der andere Weg wäre über die Kommune bezüglich der Ruhezeiten. Und regelmässig bzw. immer, wenn es nach 22:00 zu laut ist, das Ordnungsamt informieren.
Ich würde das allerdings alles mit einem Fachanwalt in Angriff nehmen- bzw. Du solltest das tun. Ich würde dort schnellstens ausziehen, denn wer recht hat wird es noch längst nicht bekommen und wer weiss welche Kanonen der Wirt auffährt, wenn Du ihm über das Ordnungsamt quer kommst....Es kämpfen ja nicht alle mit ehrlichen Waffen. Und wenn irgendwer Dich bedroht macht die Polizei auch nichts.
susanne76
Vielen Dank fuer den Tip, wahrscheinlich hast Du da wirklich recht. Ich werde auch noch mal mit dem Vermieter selber reden, wenn der Verwalter sich querstellt. Dann ist es wahrscheinlich wirklich das beste, einen Anwalt zu engagieren - auch um evtl eher aus dem Kontrakt rauszukommen...