Susanne
Nein, auf Grundlage des MV kann der VM das nicht verlangen, das wäre eine einseitige Änderung des MV der der Mieter nicht zustimmen muss.
Abgerechnet werden können nur die aufgezählten Positionen.
sonaar
Hallo,
wir bewohnen eine 125 m² Wohnung in einem 4 Familienhaus. Es befinden sich 7 Heizkörper in der Wohnung, die über Fernwärme laufen. Vor einer Woche haben wir eine Nachzahlung-Mitteilung über € 700..- erhalten !!! Lt. Abrechnug sollen wir 18053 Verbrauchseinheiten verbraucht haben. In der Wohnung funktionnieren allerdings nur 3 der Heizkörper richtig. Eine heizt nur teilweise. Wir können dies nicht verstehen. Auf Anfrage beim Vermieter haben wir angefragt ob die Anlage regelmässig gewartet wurde..als Antwort erhielten wir nur die lapidare Antwort : Preise sind angestiegen. Alle Wohneinheiten haben horrente Nachzahlungen vorliegen...Als Beispiel...Eine Wohnung unter uns lag der Verbrauch bei 4500 Einheiten.....
Ich brauche echt Hilfe !! Was können wir tun
P.S: Die ganze Anlage wurde vom Vermieter in Eigenregie montiert, installiert
Danke
Gruss
Familie Darvich