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claudiaco hat diese Frage gestellt
oh mann!
wir haben unserem untermieter zum 30.06. gekündigt er möchte aber zum 31.5. ausziehen und die letzte monatsmiete sparen. damit sind wir nicht einverstanden. zum einen weil seine freundin seit monaten kostenlos bei uns wohnt -wir wurden weder gefragt, noch bekommen wir geld, um die gestiegenen nebenkosten auszugleichen (und wir haben ausdrücklich gesagt, dass wir nicht einverstanden sind, die wohnung ist nicht für eine weitere erwachsene person, die ununterbrochen bei uns -wohnt, wäscht, duscht- ausgelegt)
jetzt ist es soweit, dass wir nicht mehr miteinander reden können! per einschreiben kam dann die frage (unklar formuliert) ob wir die letzte monatsmiete erlssen können ("trotz schwieriger rahmenbedingungen wohnung zum 1.6. gefunden(...)übergabe 31.5.(...)kann uns bisherige mietsache schon zum 31.5. zur verfügung stellen, um so kosten zu vermeiden" bittet um schriftliche rückmeldung in 14 tagen
wir haben wegen eigenbedarf gekündigt deshalb die fragen
-muss auf das einschreiben reagiert werden?
-gilt automatisch die im kündigungsschreiben gegebene 3 monatige frist bis 30.6.
-kann ich einem früheren ausziehen zustimmen aber auf die letzte monatsmiete bestehen trotz eigenbedarfs
-muss ich per einschreiben antworten, wenn er nicht gegenzeichnen möchte (schon bei kündigung nicht getan!)
-was darf ich mit der kaution machen (800euro)
-bei evtl früherer schlüsselübergabe muss er dann trotzdem bis zum schluss zahlen?
fragen über fragen....
VIELEN DANK!

4 Kommentare zu „untermieter will einen monat vor frist ausziehen und letzte monatsmiete sparen”

forsetis Experte! 23.05.2016 11:31

Das Gesetz ist eindeutig. Die Miete incl. Nebenkosten ist bis zum letzten Tag der Mietzeit fällig, auch wenn der Mieter vorzeitig ausgezogen ist. Wenn Sie ihm erlauben, vorzeitig auszuziehen und auf die Miete verzichten, dann sollten Sie diesen "Aufhebungsvertrag" unbedingt schriftlich abfassen.

Sollte der Mieter aber ohne Erlaubnis verschwinden, dann können Sie sich an der Kaution bedienen, denn dafür ist sie ja da.

claudiaco 24.05.2016 20:41

Vielen Dank !!
Sollte ich denn auf das Schreiben antworten?
Was sollte da beachtet werden?
Ich bin seit Tagen am formulieren und überlegen und möchte nichts falsch machen..
ich möchte die Miete nicht erlassen aber gegen ein vorzeitiges Ausziehen habe ich nichts einzuwenden! Die Schlüssel kann er bis zum letzten Tag behalten, das ist mir egal.. falls er sie vorzeitig zurück gibt muss er ja trotzdem zahlen (oder?)
Das ist alles sehr verwirrend für einen Laien.

gej1 18.06.2016 11:50

Kannst du, musst da aber nicht. Wenn du nichts falsch machen möchtest, teile ihm einfach mit, dass der Mietvertrag bis zum 30.06. besteht und mehr nicht.

JoFisch 17.08.2016 11:35

Das Gesetz ist da auf Deiner Seite - er muss zahlen, bis der Vertrag ausläuft:

-muss auf das einschreiben reagiert werden? -> Ja, sonst denkt er, er kommt mit seiner Forderung durch. Antworte ihm, dass er gern früher ausziehen kann, die Miete muss aber bis zum Ablauf des Vertrages gezahlt werden.

-gilt automatisch die im kündigungsschreiben gegebene 3 monatige frist bis 30.6. -> Ja, diese ist verbindlich

-kann ich einem früheren ausziehen zustimmen aber auf die letzte monatsmiete bestehen trotz eigenbedarfs -> J
a
-muss ich per einschreiben antworten, wenn er nicht gegenzeichnen möchte (schon bei kündigung nicht getan!) -> Besser ist es, so hast Du den Beweis, dass er das Schreiben erhalten hat

-was darf ich mit der kaution machen (800euro) - Die bekommt er nach Ablauf des Mietvertrages zurück. Falls er die letzte Miete nicht zahlt, kannst Du sie von der Kaution abziehen

-bei evtl früherer schlüsselübergabe muss er dann trotzdem bis zum schluss zahlen? -> Ja


Hier findest Du gute Infos zum Thema Untermietverträge: http://untervermietungundaufzeitwohnen.over-blog.com/2016/08/kundigung-von-mietvertrag-und-untermietvertrag.html

Alles Gute!

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