Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
im Mietvertrag steht, dass die Wohnung bei Auszug besenrein zu übergeben ist.
Etwas weiter vorne im Vertrag steht, dass der Mieter verpflichtet ist für die Dauer der Nutzung Schönheitreparaturen durchzuführen. Was ja auch geschehen ist (alle paar Jahre Renovierung usw., kann durch Rechnungen für Renovierungsmaterialen belegt werden)
Nun möchte aber die Wohnungsgesellschaft, dass wir Küche renovieren, die Decken streichen etc....
Sie möchten nun einen Sachverständigen vorbeischicken.
Wir haben die Wohnung damals unrenoviert übernommen...
Ich kann gar nicht glauben, dass das OK ist, was der Vermieter da verlangt.
Ich dachte besenrein heißt ausgekeht und befreit von Spinnweben.
Was würdet ihr tun? Anwalt einschalten?