Rano
Hallo!
- Also ein Büro in einer Wohnung: Ist abgeklärt, dass die Wohnung / der Raum nun GERWERBLICH genutzt wird?
- Nur ein Raum innerhalb einer Wohnung. Für einen Aussenstehenden im Moment nicht so leicht nachzuvollziehen!
- §569 BGB kann -zum Nachteil des Mieters- nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt zumindest für Wohnraummietverträge.
Schließt ihr einen gewerblichen oder einen Wohnraum-MV?
Ralph
Freiberufler
Danke für deine Antwort.
Zu deinen Fragen:
Also ein Büro in einer Wohnung: Ist abgeklärt, dass die Wohnung / der Raum nun GERWERBLICH genutzt wird?
Ja, das wurde im Vertrag explizit festgeschrieben.
- Nur ein Raum innerhalb einer Wohnung. Für einen Aussenstehenden im Moment nicht so leicht nachzuvollziehen!
Der Eigentümer ist nur etwa einmal im Monat zur Übernachtung in seiner Wohnung. Ich miete den großen Raum an und kann Küche und Bad mitbenutzen.
- §569 BGB kann -zum Nachteil des Mieters- nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt zumindest für Wohnraummietverträge.
Schließt ihr einen gewerblichen oder einen Wohnraum-MV?
Der Vetrag ist ein "Mietvertrag über gewerbliche Räume".
Susanne
Das stellt Ihr Euch wohl ein wenig zu einfach vor:
Der Eigentümer ist nur etwa einmal im Monat zur Übernachtung in seiner Wohnung[/quote:afc5f]
1. ist das Explizit der Eigentümer oder selbst nur Mieter und will wg. Nichtnutzung einfach untervermieten?
2. "seine Wohnung" ??? Ist es nun eine Wohnung oder ein Gewerberaum? Ich verstehe das nun so, dass der "Eigentümer" eigentlich selbst Mieter ist (siehe 1) hat einen Wohnraummietvertrag und schliesst mit Dir einen Gewerberaummietvertrag.....ist das Eurer ernst?
Soviel mir bekannt ist, muss man bei der Kommune einen Nutzungsänderungsantrag stellen, um Wohnraum in Gewerbe umzuwandeln....
OK-trifft o.g. so nicht zu solltest Du die Nachmietergestellung definitiv eintragen lassen, sonst hast Du kein Recht darauf. Weiterhin finde ich den Kündigungsverzicht schlecht, der hier als unbegründete Befristung verpackt ist. Ist m.E. nicht mehr zeitgemäss, aber in gewerblichen Verträgen ist ja fast alles erlaubt. Ich würde das auf eine normale Kündigungsfrist umstricken und ggf. einen gegenseitigen Kündigungsverzicht für ein Jahr einbauen, falls der VM darauf besteht.