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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wie werden die Rückrechnungen aus Gehaltserhöhung gepfändet ?

nach dem Zuflußprinzip oder entstehungsprinzip.

Danke

paolo
Stichwörter: rückrechnung + pfändung

3 Kommentare zu „Rückrechnung und Pfändung”

Gast Experte!

hallo,

"Rückrechnungen aus Gehaltserhöhung gepfändet "

versteh ich nicht ganz was sie damit meinen ?

sie kriegen eine gehaltserhöhung, aber was meinen sie mit der rückrechnung ?

bitte etwas genauer.

gruß

Gast Experte!

Hallo,

danke für die Antwort, der Mitarbeiter bekommt eine Gehaltserhöhung ab 01.08.2005. Das Geld wird aber im Dezember 2005 ausbezahlt. Es liegt eine Pfändung vor.

Nach welchem Prinzip wird hier gepfändet ? Zuflußprinzip oder Entstehungsprinzip.
Mit dem Entstehungsprinzip wird für jeden Monat den pfändbaren Betrag berechnet.
Mit dem Zuflußprinzip wird das Geld als einmalige Zahlung berrechnet und daher wird mehr gepfändet.

Danke und Gruß

paolo

Gast Experte!

Hi,

ich kenn nur "Entstehungsprinzip", Monatsgehalt wird zur Pfändung herangezogen, vom "Zuflußprinzip" hab ich noch nichts gehört.

Ich hatte bisher einmal eine Gehaltspfändung über mehre Monate (hab aber jeden Monat mein Gehalt erhalten), es wurde Monat für Monat herangezogen und Gepfändet.

Wenn beim "Zuflußprinzip" mehr Gepfändet wird, weil die Summe dann höher ist, so wäre dies für den Arbeitnehmer ein großer Nachteil... das wäre doch eine Sauerrei.

Jürgen

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