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rainer1411 hat diese Frage gestellt
Guten Morgen

Frage:
Wird dem Untermietvertrag durch Aufnahme des Untermieters in den Hauptmietvertrag die Geschäftsgrundlage entzogen?

Sachverhalt:
Der Hauptmieter hat die Wohnung zunächst alleine, unmöbliert angemietet. Dann hat er sie löffelfertig möbliert und anschließend Teile der Wohnung löffelfertig möbliert untervermietet. Später wurde der Untermieter in den Hauptmietvertrag aufgenommen.

Für Ihre Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

rainer1411

1 Kommentar zu „Untermietvertrag im Verhältnis zum Hauptmietvertrag”

Susanne Experte! 20.01.2009 12:53

Wenn der Untermieter nun Hauptmieter ist, muss doch vorher der Untermietvertrag gekündigt worden sein?
ggf. gibt es zum Untermietvertrag einen mündlichen Auflösungsvertrag?

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