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Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung
Den Wohnungsmieter einer Eigentumswohnung kündigen wegen wirtschaftlicher Höherverwertung ist nicht zulässig - auch, wenn die unbewohnte Eigentumswohnung einen fast doppelt hohen Verkaufserlös erbringen würde; denn bessere Verkaufsmöglichkeit ist kein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund. (LG Hamburg, Az. 334 S 37/00, aus: NZM 2001, S. 1029)
Kündigung wegen Hinderung an der wirtschaftlichen Verwertung ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund im Sinne des § . (OLG Dresden, Az. 5 U 1270/02, aus: NZM 2003, S. 356)