forsetis 30.11.2017 12:20
Drucke diese Mail aus und halte sie dem Hauptmieter unter die Nase.
amyyin 30.11.2017 12:51
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe dem Hauptmieter diese bereits (per Whatsapp) gezeigt. Er hat mir aber geantwortet, dass er damals nett war, aber gesetzlich ist die Kündigungsfrist aber nach wie vor drei Monate.
Soll ich um Rechtsberatung bitten?
Viele Grüße
Amy
forsetis 30.11.2017 13:44
Diese Fist gilt generell nur für den Vermieter. Für den Mieter sind auch kürzere Fristen möglich, wenn entsprechend angeboten vom Vermieter. Hier Informationen vom Berliner Mieterverein zum Thema: https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl091.htm
bitte ein Stück runterscollen. Nachträgliche Frage, ist das Zimmer möbliert oder unmöbliert vermietet? Das wäre wichtig zu wissen.
amyyin 04.12.2017 22:34
Vielen Dank für den Link. Das Zimmer ist unmöbliert vermietet (ich habe die Möbel zu einem Einzug von ihm abgekauft).
Nun habe ich nochmals mit meinem Hauptmieter darüber gesprochen. Er meinte, dass die E-Mail nur eine Vorschlag sei. Die Kündigungsfrist solle gelten, was im Vertrag steht(im Vertrag steht “das Mietverhältnis kann gemäß den gesetzlichen Bestimmung gekündigt werden”).
Sollte ich mich in diesem Fall nach rechtlicher Beratung erkundigen?