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amyyin hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich wohne in einer WG und habe einen unbefristeten Untermietvertrag mit dem Hauptmietern (der wohnt auch in der WG) abgeschlossen. Als der Hauptmieter mit den Mietvertrag per E-Mail zugesendet hat, hat er mir in derselben E-Mail schriftlich versichert, dass ich zwei Monate vor dem Auszug meinen Vertrag kündigen kann. Im Mietvertrag steht allerdings "Das Untermietverhältnis kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden, sofern sich aus dem Hauptmietvertrag nicht Gegenteiliges ergibt."
Am 18. November habe ich mein Mietvertrag gekündigt. Mein Hauptmieter hat mir nun gesagt, dass mein Mietvertrag gemäß der gesetzlichen Kündigungsfrist bis 28. Februar 2018 ausläuft und mich angefordert, meine Miete für die kommenden drei Monate zu zahlen (d.h. vom Dezember 2017 bis Februar 201 8) .
Muss ich meine Miete nun für die kommenden drei Monate zahlen muss oder nur bis 31.Januar 2018? Falls jemand hilfreiche Tipps hat, wäre ich sehr dankbar!
Vielen Dank und freundliche Grüße
Amy

4 Kommentare zu „Untermietvertrag Kündigungsfrist, schriftlich anders vereinbart”

forsetis Experte! 30.11.2017 12:20

Drucke diese Mail aus und halte sie dem Hauptmieter unter die Nase.

amyyin 30.11.2017 12:51

Vielen Dank für die schnelle Antwort. :)
Ich habe dem Hauptmieter diese bereits (per Whatsapp) gezeigt. Er hat mir aber geantwortet, dass er damals nett war, aber gesetzlich ist die Kündigungsfrist aber nach wie vor drei Monate.
Soll ich um Rechtsberatung bitten?
Viele Grüße
Amy

forsetis Experte! 30.11.2017 13:44

Diese Fist gilt generell nur für den Vermieter. Für den Mieter sind auch kürzere Fristen möglich, wenn entsprechend angeboten vom Vermieter. Hier Informationen vom Berliner Mieterverein zum Thema: https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl091.htm
bitte ein Stück runterscollen. Nachträgliche Frage, ist das Zimmer möbliert oder unmöbliert vermietet? Das wäre wichtig zu wissen.

amyyin 04.12.2017 22:34

Vielen Dank für den Link. Das Zimmer ist unmöbliert vermietet (ich habe die Möbel zu einem Einzug von ihm abgekauft).
Nun habe ich nochmals mit meinem Hauptmieter darüber gesprochen. Er meinte, dass die E-Mail nur eine Vorschlag sei. Die Kündigungsfrist solle gelten, was im Vertrag steht(im Vertrag steht “das Mietverhältnis kann gemäß den gesetzlichen Bestimmung gekündigt werden”).
Sollte ich mich in diesem Fall nach rechtlicher Beratung erkundigen?

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