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Cameron hat diese Frage gestellt
In meinem Mietvertrag ist eine Betriebskostenvorauszahlung incl. Stromkosten vereinbart. Mein Vermieter hat -ohne mein Wissen und unter Beibehaltung der monatlichen Betriebskostenvorauszahlung- den Energieversorger angewiesen zukünftig direkt mit mir abzurechnen. Das hat er mir gestern nachträglich schriftlich mitgeteilt. Technisch ist dies möglich, da ein eigener Zähler existiert.

Meine Fragen:

a) Ist das rechtlich zulässig, d.h. kann der VM hinter meinem Rücken quasi einen Vertrag auf mich übertragen, obwohl im Mietvertrag explizit die Stromkosten in der monatlichen Vorauszahlung enthalten sind?

b) Falls nein, wie soll ich mich verhalten? Und wie kann ich das rückgängig machen?

Ich habe die Wohnung heute morgen zum 30.06. gekündigt. Gerade deshalb habe ich wenig Lust auf diese Änderung.

Gruß

Cameron

0 Kommentare zu „Verstoß gegen den Mietvertrag?”

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