Berthelstal 08.12.2011 23:00
1. Nächstes Mal passen Sie besser auf, bevor Sie solchen Mist unterschreiben. Einen schmerzhaften Denkzettel könnten Sie schon vertragen.
2. Im Mietrecht gibt es keine Probezeit. Für Untermietverträge gilt das gleiche Recht wie für normale Mietverträge, nämlich die 3-monatige Kündigungfrist.
3. Ich würde die Vermieterin aber in dem Glauben lassen und wenn diese Ihnen Unrechtes antut, lassen Sie sie voll gegen die Wand laufen. Auch sie muss das schmerzen.
data100data100 11.12.2011 00:04
Berthelstal hat mit seiner rechtlichen Bewertung vollkommen recht aber das andere hätte man schon etwas freundlicher sagen können und nicht gleich einem vor dem Kopf stossen