Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo !

Wenn jemand im Mietvertrag die Klausel zum wechselseitigen Verzicht auf ordentliche Kündigung für eine bestimmt Zeit stehen hat, ändert sich für ihn ab 1.6.05 auch etwas?
Gilt dann auch für solche Verträge die 3-Monatige Kündigungsfrist?

Danke für Antwort !

Gruß Stefan
Stichwörter: ausschluss + kündigung + ordentlichen

1 Kommentar zu „Ausschluss der ordentlichen Kündigung auch nach 1.6.05?”

Gast Experte!

Hallöchen,

ich hab das auch dieses Problem... heute Mietvertrag bekommen der zum 1.11.05 gelten soll mit Zusatz "Mieter und Vermieter verzichten in den ersten beiden Jahren auf die gesetzliche Kündigungsfrist" ...

dazu kommt.. Wohnsitz des Vermieters ist in Österreich... muss ich da irgendwas beachten?

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.