Berthelstal 29.11.2009 16:27
Fordern Sie Ihren Vermieter schtiftlich auf , die Briefkästen in einem ordentliche Zustand zu halten; den die ordentliche Post darf natürlich nicht nass werden. Drohen Sie im Mietminderung an. Der Rest taugt alleweil zum Schmunzeln.
fritz5000 29.11.2009 23:40
der rest taugt allemal zum schmunzeln...was bedeutet das?
Berthelstal 30.11.2009 08:41
Schmunzeln bedeutet in diesen Fall eine Art verzeihende Fragestellung. Aber es geht auch deutlcher, wenn Sie es so haben wollen.
Wenn es bei Ihrem Einzug vor 16 Jahren keine Unterstellmöglichkeit gab, war das für Sie doch ganz in Ordnung. Ansonsten hätten Sie die Wohnung abgelehnt.
Zwischenzeitlich wurde eine Möglichkeit durch den Vermieter geschaffen. Zur Verfügung stellen bedeutet nicht, das Sie darauf Ansprüche ableiten können. Ausnahme: Es hätte eine Mietanpassung nach oben gegeben. Das erwähnen Sie aber nicht.
Wenn das Dach über dem Hauseingang beim Einzug vorhanden war, könnte man so argumentieren, wie ich es im vorigen Satz beschrieben habe. Das Argument mit dem Regen ist aber weiterhin äußerst strapaziös.
fritz5000 30.11.2009 11:38
aha, jetzt wird es deutlicher, danke dafür erstmal...ich war der meinung, was dem mieter zur verfügung gestellt werde, müsse ihm auch weiterhin zur verfügung gestellt werden. bezieht sich das evtl. nur auf dinge, die bei vertragsantriit vorhanden waren?